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Vertragsbedingungen SaaS

Vertragsbedingungen für die Nutzung der SAAS (Software as a Service)- und Cloudsoftware

Martin Gardemann - testimo (im folgenden Anbieter genannt)​

Inhaltsverzeichnis

  1. Leistungen
  2. Nutzungsumfang
  3. Verfügbarkeit, Leistungsmängel
  4. Datenschutz
  5. Pflichten des Kunden
  6. Grundsätze und Pflichten des Kunden hinsichtlich der Einholung und des Umgang mit Bewertungen
  7. Rechte und Pflichten des Kunden hinsichtlich Werbung mit Bewertungen
  8. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
  9. Störungsmanagement
  10. Ansprechstelle (Hotline)
  11. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
  12. Freistellung
  13. Testaccount
  14. Vergütung und Zahlung
  15. Geltung der AGB

Definitionen

Bewerter ist eine natürliche Person, die mit dem Kunden für sich oder im Auftrag eines Unternehmens Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch genommen hat und eine Anbieter- oder Produktbewertung abgibt, abgegeben hat.

Kunden-Portal ist ein passwortgeschützter Bereich im Internetangebot des Anbieters, in dem der Kunde die in Bezug auf sein Unternehmensangebot und/oder seine Produkte/Dienstleistungen abgegebenen Bewertungen einsehen, die Kontoeinstellungen anpassen, Skripte für die Integration von Testimo-Widgets generieren kann usw.

Testimo-Widgets sind egrafische Web-Komponenten zur Einbindung der gesammelten Bewertungen in das Internetangebot des Kunden.

1. Leistungen

1.1 Der Anbieter bietet die zeitweise Nutzung von Standardsoftwareanwendungen über eine Internetverbindung an. Das Angebot umfasst in der Regel auch die zeitweise Bereitstellung von Speicherplatz zum Ablegen von Datenbeständen des Kunden im Zusammenhang mit der Softwarenutzung. Die Bereitstellung erfolgt nach den Regeln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen für Software as a Service.

Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit.

Der genaue Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertragsangebot sowie der in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Änderungen dieser Leistungen während der Laufzeit dieses Vertrages sind nur mit Zustimmung beider Parteien in Textform zulässig.

Soweit es dem Unternehmen ermöglicht wird, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen von des Anbieters Leistungen oder Angebote Dritter an- oder einzubinden („Drittangebote“; z. B. Integration von SocialMedia-Angeboten, Google-Feeds usw.), zählt allein die technische Ermöglichung der An- bzw. Einbindung zu den Leistungen des Anbieters. Die Drittangebote selbst werden von den jeweiligen Drittanbietern angeboten, erbracht und verantwortet, und der Anbieter gewährleistet nicht deren Funktionalität und Leistungsrahmen.

Eine störungsfreie Nutzung der Software setzt den Einsatz eines aktuellen Browsers voraus, wie sich dieser aus den Systemanforderungen in der Leistungsbeschreibung ergibt. Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Berechtigung zur Nutzung eines solchen Browser oder dessen Bereitstellung.

1.2 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Vertrages.

Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von Datensicherungsmaßnahmen. Diese können gesondert beauftragt werden.

Die Bereitstellung einer Internetverbindung wird von dem Anbieter nicht angeboten. Diese ist Voraussetzung für die Nutzung der Software und wird von dem Kunden bei einem Drittanbieter beauftragt.

1.3 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen. Funktionale Erweiterungen, Änderungen in der Bedienung und den Systemanforderungen werden ebenfalls mitgeteilt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Version.

1.4 Ein Recht auf eine kostenfreie Test-/Demoversion besteht nicht. Der Anbieter kann jederzeit und ohne die Angabe von Gründen eine kostenfreie Test-/Demoversion ablehnen/beenden.

1.5 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn dies wird zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausdrücklich in Schriftform (§ 126 BGB) vereinbart.

2. Nutzungsumfang

2.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses Zugang zum Kunden Portal ein und ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software unter den Bedingungen dieses Vertrages einzusetzen. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

2.2. Der Zugang zum Kunden Portal erfolgt über Login-Zugangsdaten, die der Kunde bei der Registrierung definiert. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und sonstige vom Anbieter zur Verfügung gestellten Passwörter gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und diese vor einen Zugriff von Dritten und eine missbräuchliche Verwendung zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald es davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Informationen bekannt geworden sind.

2.3. Soweit der Anbieter dem Unternehmen Computerprogramme, Programmcodes, Dokumentationen, Schnittstellenspezifikationen oder sonstige Materialien zur Verfügung stellt, räumt der Anbieter dem Unternehmen das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränkte Recht zur vertragsgemäßen Nutzung einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ein, wenn und soweit dies im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

2.5 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

2.6 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

2.7 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Zahlung der offenen Beträge zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat, bzw. seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

3. Verfügbarkeit, Leistungsmängel

3.1 Der Anbieter ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Software dauerhaft für die vereinbarte Laufzeit anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der Anbieter einen Einfluss hat. Der Kunde erkennt jedoch an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Software technisch nicht realisierbar ist. Dem Anbieter bleibt es daher unbenommen, den Zugang zu der Software aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer einzuschränken. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Verbindung zu den vertragsgegenständlichen Serverressourcen und bei Stromausfällen, soweit dies nicht im Einflussbereich des Anbieters steht.

3.2 Das Bewertungssystem des Anbieters wird durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereitgestellt. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen das System aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Unternehmen spätestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

3.3 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Sollte der Kunde Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung erfahren, hat er dem Anbieter diese unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde stellt sicher, dass die zugangsberechtigten Nutzer die Verpflichtungen aus diesen Vertragsbedingungen einhalten.

4.2 Es dürfen nur solche Personen zur Abgabe einer Bewertung zugelassen werden, die die Dienstleistungen oder Produkte des Profilinhabers tatsächlich in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen haben. Der Kunde versichert, dass die von ihm im Rahmen einer Kundenumfrage über den Dienst angeschriebenen Personen zuvor in die Zusendung der betreffenden E-Mail eingewilligt haben. Für die Einholung der Einwilligung ist der Profilinhaber selbst verantwortlich.

4.3 Sollte das Mitglied von der Möglichkeit Gebrauch machen Bilder für sein vom Anbieter gehostetes Review-Formular hochzuladen damit der Anbieter diese Abbildungen anzeigt, so verpflichtet sich das Mitglied gegenüber dem Anbieter und sichert zu, ausschließlich solche Bilder hochzuladen, für die das Mitglied eigene Urheberrechte innehat und berechtigt ist, Lizenzen gemäß der nachfolgenden Anforderungen zu erteilen oder selbst eine Lizenz zur Nutzung der Abbildungen innehat und zudem berechtigt ist, Unterlizenzen zu vergeben.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

4.5 Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

4.6 Der Kunde hat jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der vertrags­gegenständlichen Softwareanwendung oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.

4.7 Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine Nutzung zu verhindern, die über den zulässigen Nutzungsumfang hinausgeht. Der Kunde darf keine Mittel einsetzen, mit denen solche technischen Maßnahmen überwunden werden sollen.

4.8 Sollte es bei der Nutzung der Software zu Beeinträchtigungen kommen, wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde von einer Nutzung durch zugangsberechtigte Nutzer erfährt, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder diesen Vertragsbedingungen zuwiderlaufen.

4.9 Der Kunden verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Nutzung der Software keine Datenbestände einzusetzen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Er versichert insbesondere über etwaige erforderliche Nutzungsberechtigungen zu verfügen.

5. Grundsätze und Pflichten des Kunden hinsichtlich der Einholung und des Umgang mit Bewertungen

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Bewerter auf die Kommunikationsregeln der Nutzungsbedingungen für Testimo-Reviews hinzuweisen und auf deren Einhaltung zu verpflichten.

5.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden Kontrollmaßnahmen einzurichten, die sicherstellen, dass nur echte Kundenerfahrungen öffentlich erscheinen und unzulässige Inhalte herausgefiltert bzw. entfernt werden (s. die Liste der unzulässigen Inhalte in Abschnitt D der Nutzungsbedingungen für Testimo Review).

5.3 Der Kunde prüft den Review bereits vor Veröffentlichung auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen für Testimo-Reviews und der aktuellen Rechtslage entspricht und nicht gegen die guten Sitten verstößt. (So darf das bewertete Unternehmen keine Inhalte veröffentlichen, wenn die Inhalte strafbar, beleidigend oder nicht der Wahrheit entsprechend sind. Weitere Gründe finden Sie in Abschnitt D der Nutzungsbedingungen für Testimo Review). Bei der Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte behält sich der Anbieter eine Anzeige bei den zuständigen Behörden vor.

5.4 Werden dem Anbieter Videos als problematisch gemeldet, so behält sich der Anbieter das Recht vor das Video für die Überprüfung und ggf. endgültig aus unserem System zu entfernen, wobei der restliche Review und die vergebene Note weiterhin bestehen bleiben.

6. Rechte und Pflichten des Kunden hinsichtlich Werbung mit Bewertungen

6.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Bewertungen, Teile hiervon, die einzelnen Bewertungen in den eigenen Internetauftritt des Unternehmens sowie sonstigen eigenen Werbemaßnahmen, welche die Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens, auf die sich die Bewertungen beziehen, zum Gegenstand haben, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Eine Benutzung in Bezug auf andere Angebote als das Unternehmensangebot ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Hierbei muss für die Verbraucher deutlich gemacht werden, dass die Bewertungen nicht transaktionsbasiert sind,

6.2 Der Kunde verpflichtet sich,

6.2.1. die Bewertungen ausschließlich in dem oder in Bezug auf das bewertete Unternehmensangebot bzw. die Produkte zu benutzen;

6.2.2. das Testimo-Widget sowie die Bewertungsdatenbank (und Teile hiervon einschließlich der einzelnen Bewertungen) ausschließlich in Bezug auf das Unternehmensangebot bzw. Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen, auf die sich die ihnen zugrundeliegenden Bewertungen tatsächlich beziehen sowie bei der Darstellung von Testimo-Widgets, die sich auf ein Produkt beziehen, nicht den Eindruck zu erwecken, sie bezögen sich auf ein Unternehmen und umgekehrt. Im Bereich von Produktbewertungen ist die Benutzung in Bezug auf baugleiche Produkte zulässig, wenn eine vollständige Baugleichheit besteht und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Gegenstand der dargestellten Bewertungen ein baugleiches Produkt war;

6.2.3. die Bewertungen nicht in irreführender Weise oder missbräuchlich zu verwenden;

6.2.4. ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform keine optischen oder inhaltlichen Änderungen an den Testimo-Widgets vorzunehmen und sie nicht mit anderen Logos zu kombinieren;

6.2.5. im Zusammenhang mit Bewertungen keinen Text als vermeintliche Zitate aus Bewertungskommentaren wiederzugeben, die tatsächlich nicht abgegeben wurden;;

6.2.6. bei der Wiedergabe ausgewählter Bewertungen eine Auswahl zu treffen, die das aktuelle Bewertungsbild tatsächlich repräsentiert und widerspiegelt;;

6.2.7. auf den Internetseiten oder sonstigen Medien, in denen die Bewertungen eingebunden sind, keine rechtswidrigen, keine diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte zu veröffentlichen;

6.2.8. Bewertungen bei Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu löschen.

6.3. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Werbung mit den Bewertungen (einschließlich ihrer Art und Weise) selbst verantwortlich; insbesondere hat Der Kunde die Werbung selbst unter wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Gesichtspunkten (z. B. nach dem Heilmittelwerbegesetz) auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.

6.4. Der Kunde stellt den Anbieter nach Maßgabe der Ziffer 12 von sämtlichen Schäden und/oder Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass die Werbung mit den Bewertungen (einschließlich der Art und Weise) gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dasselbe gilt bei einem schuldhaften Verstoß gegen die sich aus Ziffer 6.2 ergeben Pflichten.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, in seinen Datenschutzhinweisen über die Einbindung von Testimo-Widgets zu informieren. Der Kunde ist dafür zuständig, für eine Rechtsgrundlage und alle damit einhergehenden Informationspflichten zu sorgen. Sofern Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO die verwendete Rechtsgrundlage ist, ist der Kunde dafür zuständig, die Rechtsgrundlage zu dokumentieren und eine Interessenabwägung durchzuführen. Sofern Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO die verwendete Rechtsgrundlage ist, ist der Nutzer dafür zuständig die Rechtsgrundlage zu dokumentieren und dafür zu sorgen, dass die Einwilligung nachgewiesen werden kann

7. Vertragswidriger Nutzungsumfang, Schadensersatz

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgeht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

8. Nutzungsrechte an den Datenbeständen

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, die Datenbestände des Kunden zu speichern und zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter zudem berechtigte, Änderungen an der Struktur oder dem Format von Datenbeständen des Kunden vorzunehmen.

9. Störungsmanagement

9.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 9.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.

Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Anwendungsdokumentation beschriebenen Funktionalitäten nicht ermöglicht.

9.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage) zwischen 9 Uhr und 18 Uhr Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung.

9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung und nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen, die die betreffende Störung auf die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen hat, einer der folgenden Kategorien zuordnen:

Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit.

Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

10. Ansprechstelle (Hotline)

10.1 Vertragliche Leistungen Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten. Die Hotline dient nicht als Hilfe zur Benutzung der Software. Schulungen zur Anwenderbenutzung können beim Anbieter angefragt werden und werden grundsätzlich nur nach gesondert vereinbarter Vergütung erbracht.

10.2 Annahme und Bearbeitung von Anfragen Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen.

Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software.

Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.

11. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

11.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der in der Bestellung vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.

11.2 Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.

11.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.5 Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Der Anbieter kann den Kunden hierbei auf Anfrage des Kunden gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung unterstützen. Mit Beendigung des Vertrags wird der Anbieter sämtliche Datenbestände des Kunden löschen. Der Anbieter ist statt der Löschung berechtigt, die Datenbestände aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu sichern und im Übrigen zu sperren. Gleiches gilt im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus diesem Vertragsverhältnis, wenn dies der Beweissicherung dient und hierfür erforderlich ist. Ein Anspruch des Kunden auf Zugriff auf die gesperrten Datenbestände besteht nicht.

12. Freistellung

Soweit der Kunde nach den obigen Bestimmungen zur Freistellung verpflichtet ist, hat es den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die darauf zurückzuführen sind, dass das Unternehmen die jeweiligen Pflichten schuldhaft verletzt hat. Dies umfasst auch die Freistellung von etwaigen Ansprüchen und Forderungen Dritter, die wegen oder als Folge der Pflichtverletzung durch den Unternehmer gegenüber eKomi geltend gemacht werden, und zwar einschließlich des Ersatzes angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung.

13. Testaccount

13.1 Der Anbieter ermöglicht dem Kunden einmalig im Rahmen eines Test-Accounts unentgeltlich die Nutzung der Software für bis zu vier (4) Wochen in dem ausgewählten Tarif. Sofern die Parteien nicht eine Weiterführung der Nutzung des Test-Accounts im Rahmen eines Kunden-Accounts vereinbaren, endet der Nutzungsvertrag über den Test-Account mit Ablauf des Vier-(4)-Wochen-Zeitraums automatisch.

13.2 Der Anbieter behält sich vor, die Funktionalitäten des Test-Accounts gegenüber dem Kunden-Account einzuschränken. Der Anbieter kann das Angebot im Rahmen des Test-Accounts jederzeit inhaltlich, vom Aufbau und vom Umfang ändern, erweitern, einschränken oder einstellen.

13.3 Im Rahmen des Test-Accounts stellt der Anbieter dem Kunden die Software in der jeweils verfügbaren Form zur Verfügung, die Regelungen zur Verfügbarkeit in Ziffer 3, zum Störungsmanagement in Ziffer 7, zur Ansprechstelle in Ziffer 8, zur Gewährleistung und zur Haftung gelten nicht.

13.4 Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

14. Vergütung und Zahlungsverzug

14.1 Der Kunde schuldet dem Anbieter für die Nutzung der vereinbarten Leistungen während der Vertragslaufzeit die in den geschlossen Verträgen vereinbarte Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einem einmaligen Einrichtungsbetrag, einer festen monatlichen Grundbetrag und einem von der Anzahl der gebuchten oder in Anspruch genommenen Nutzungseinheiten und Modulen abhängigen monatlichen Nutzungsbetrag.

14.2 Der Grund- und Nutzungsbetrag wird mit Vertragsbeginn für die vereinbarte Grundlaufzeit und danach mit Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit für die Verlängerungslaufzeit jeweils im Voraus voll fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Leistungspaket) oder weitere Module ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung des Anbieters möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit wird der zusätzliche Betrag anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten geschlossenen Vertrags mit dem Anbieter.

14.3 Der Anbieter stellt den Betrag zu Vertragsbeginn und sodann zu Beginn jeder Verlängerungslaufzeit im Voraus in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.

14.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.5 Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsbetrag erreicht, in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach entsprechender Ankündigung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.6 Anwendung.

14.6 Der Anbieter ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise jeweils mit Ablauf von mindestens 13 Monaten seit dem Wirksamwerden der letzten Preisänderung (erstmals jedoch frühestens 12 Monate nach Abschluss des Vertrages) mit Wirkung zu Beginn der folgenden Verlängerungslaufzeit zu erhöhen oder zu reduzieren. Eine solche Preiserhöhung darf pro Vertragsjahr nicht mehr als 5% betragen, es sei denn, die Arbeitskosten des Anbieters für die Erbringung der Leistung sind um mehr als 5% pro Vertragsjahr gestiegen. Die geänderten Preise werden wirksam, wenn (i ) der Anbieter sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und (ii) der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Preisänderung wird der Anbieter auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, so gelten die bisherigen Preise weiter. Der Anbieter hat das Recht bei Widerspruch des Kunde gemäß Ziffer 9.2 den Vertrag zu kündigen.

15. Geltung der AGB

Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Martin Gardemann - Testimo

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